WerderVital
... make a change!
 

Ärztlich verordneter Rehasport ohne Zuzahlung


Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. Reha-Sport wird bei Bedarf von Ärzten verordnet und von Krankenkassen finanziert. Mithilfe dieses Trainings sollen die körperlichen Funktionen verbessert und erhalten werden. Der Sport ist auf eine ganzheitliche Wirkungsweise ausgelegt und bezieht deswegen pädagogische, psychologische und soziale Gesichtspunkte mit ein. 

Unseren Rehasportflyer finden Sie hier.

WerderVital besitzt durch den Anschluss an den BPRSV e.V. (Brandenburgischer Präventions- und Rehabilitationssportverein e.V.) die Zulassung ärztlich verordneten Reha-Sport nach §44 SGB IX durchführen zu können. Die Leistungen des BPRSV e.V. sind von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte und die Träger der Kriegsopferversorgung) anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert.

 

WerderVital bietet Reha-Sport für mit dem Indikationsbereich Orthopädie an. Ziele der Kurse sind die Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern und das Selbstbewusstsein zu stärken. Reha-Sport ist Ihr Einstieg in ein gesünderes und schmerzfreies Leben. Für den Rehasport werden 100% der Kosten durch die Krankenkasse übernommen. Sie haben kein Bindungsrisiko und keine Vertragslaufzeit und genießen die Vorteile kostengünstger Zusatzangebote.

 

Kostenübernahme durch Verordnung des Arztes

Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Mit der ärztlichen Verordnung haben Sie einen Rechtsanspruch auf Rehabilitationssport. Diese Verordnung (KV 56/ rosa Schein) nach § 44Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten à 45 Minuten.

Die Verordnung muss vom Kostenträger (Ihre gesetzlichen Krankenkasse) genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.

Der Basiskurs ist vollständig beitragsfrei und bedarf keiner Mitgliedschaft, weder im BPRSV e.V. noch im WerderVital. Der BPRSV e.V. übernimmt für Sie in Kooperation mit WerderVital kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

 

6 Schritte zum kostenfreien Reha-Sport

  1. Konsultieren Sie bei körperlichen Beschwerden einen Arzt. Dieser stellt die Verordnung 56 „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“ aus.
  2. Kommen Sie mit dieser Verordnung ins WerderVital. Wir vervollständigen den Antrag auf Kostenübernahme.
  3. Reichen Sie die Verordnung zur Freigabe bei Ihrer Krankenkasse ein.
  4. Mit der von der Krankenkasse abgestempelten Verordnung (Originaldokument) erhalten Sie einen Platz in einer unserer Reha-Sportgruppen.
  5. Wir führen mit Ihnen eine kurze Anamnese durch, bei der wir alle Informationen und Daten für Ihr Training aufnehmen und Ihnen eine Empfehlung für Ihr Training geben. Hier beraten wir Sie auch zum Ablauf des Reha-Sports.
  6. Beginnen Sie das Training in einer unserer Reha-Sportgruppen zu einer der im Kursplan ausgewiesenen Zeiten. Melden Sie sich hierfür jeweils zum Kurs an.

 

Sie sind unsicher, ob Reha-Sport für Sie in Frage kommt. Vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin mit uns. Wir beraten Sie gern und besprechen die weitere Vorgehensweise.


Die Kostenübernahme der Kranken- oder Rentenkasse erfolgt im gesetzlichen Rahmen. Häufig ist es aus therapeutischer oder trainingsmethodischer Sicht empfehlenswert, Zusatzleistungen wie längere Kurszeiten, spezielle Kurse oder individuelles Training an Geräten zu beanspruchen, um schneller und effektiver wieder gesund zu werden und die Ziele Ihrer Rehabilitation zu erreichen. Diese Zusatzleistungen erhalten Sie bei uns als RehaPLUS Tarif mit einem geringen Eigenanteil.